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Weil Pflege Vertrauen braucht – Beratung & Gutachten mit Herz und Verstand.

Ihre Expertin für Pflegeberatung

Pflege bedeutet Verantwortung – für andere und für sich selbst.

Als unabhängige Pflegeberaterin und Sachverständige begleite ich pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen bzw. Zugehörigen durch die Herausforderungen des Pflegealltags. Mit Fachwissen, Erfahrung und Empathie sorge ich dafür, dass Sie die bestmögliche Versorgung erhalten und Ihre Ansprüche gegenüber der Pflegeversicherung erfolgreich geltend machen können.

Mit meiner Beratung nach § 37 Abs. 3 SGB XI unterstütze ich pflegende Angehörige und Zugehörige dabei, die häusliche Pflege langfristig zu sichern und die Pflegequalität nachhaltig zu verbessern. Zusätzlich biete ich Pflegekurse nach § 45 SGB XI für Angehörige, Zugehörige und ehrenamtliche Pflegepersonen an – damit Pflege mit mehr Wissen und weniger Belastung gelingt.

Gerne unterstütze ich Sie darüber hinaus mit folgenden Leistungen auf Honorarbasis:

  • Feststellung des individuellen Pflegebedarfs zur Beantragung von Pflegeversicherungsleistungen
  • Prüfung von Bescheiden und Gutachten nach SGB XI
  • Begleitung bei Widerspruchsverfahren gegen abgelehnte Leistungsbescheide
  • Ermittlung des Hilfsmittelbedarfs und wohnumfeldverbessernder Maßnahmen
  • Erstellung von Pflegegutachten zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit

Kontaktieren Sie mich, um individuelle Beratung und fachkundige Unterstützung zu erhalten.

Sie haben Fragen oder möchten einen Termin vereinbaren? Ich freue mich auf Ihre Nachricht!

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Janine Becher Unabhängige Pflegeberaterin & Sachverständige für Pflege

Meine Werte als unabhängige Pflegeberaterin und als Sachverständige für Pflege:

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Unabhängigkeit

Ich vertrete frei von wirtschaftlichen Interessen Dritter – allein das Wohl der pflegebedürftigen Menschen und ihrer Angehörigen zählt.

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Empathie

Ich höre zu, nehme mir Zeit und begegne jedem Menschen mit Achtung, Mitgefühl und Wertschätzung.

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Fachkompetenz

Regelmäßige Weiterbildung, langjährige Erfahrung und ein hoher Qualitätsanspruch bilden die Grundlage meiner Beratung und Gutachtenerstellung.

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Selbstbestimmung

Ich unterstütze Menschen dabei, informierte Entscheidungen zu treffen und ein möglichst selbstbestimmtes Leben zu führen – auch im Alter oder bei Krankheit.

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Transparenz

Ich informiere offen über Möglichkeiten, Grenzen und rechtliche Aspekte der Pflege – verständlich, ehrlich und nachvollziehbar.

Meine Leistungen

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Pflegeberatung nach § 37 Absatz 3 SGB XI
(Beratung zur Sicherung der häuslichen Pflege – verpflichtend ab Pflegegrad 2 bei Pflegegeldbezug)

Die Beratung nach § 37 Abs. 3 SGB XI dient der Sicherung der Qualität der häuslichen Pflege sowie der regelmäßigen Hilfestellung und praktischen pflegefachlichen Unterstützung der häuslich Pflegenden.

Pflegebedürftige, die Pflegegeld nach § 37 Abs. 1 SGB XI beziehen, sind verpflichtet, in folgenden Intervallen eine Beratung in ihrer Häuslichkeit abzurufen:

  • bei den Pflegegraden 2 und 3 einmal halbjährlich,
  • bei den Pflegegraden 4 und 5 einmal vierteljährlich.

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 haben Anspruch auf eine halbjährliche Beratung in ihrer Häuslichkeit.

Die Pflegeberatung zählt zu den Leistungen der Pflegeversicherung – die Kosten werden entsprechend übernommen.

Ich bespreche mit Ihnen unter anderem:

  • die aktuelle Pflegesituation
  • Angebote zur Unterstützung und Entlastung
  • vorbeugende Maßnahmen mit Blick auf die pflegebedürftige Person sowie auf Sie als Angehörige und Zugehörige
  • Möglichkeiten zur Verbesserung und Anpassung des Wohnumfeldes
  • Tipps zur Pflegeerleichterung und Hilfsmitteln
  • weiterführende Beratungsangebote

Bei Bedarf führe ich Kurzinterventionen (kurze Schulungen) zu Ihren individuellen pflegerischen Fragestellungen durch.

Der erste Beratungseinsatz muss stets in der Häuslichkeit der pflegebedürftigen Person erfolgen. Jeder zweite Beratungseinsatz kann anschließend auch telefonisch durchgeführt werden.

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Pflegekurse nach § 45 SGB XI für Angehörige und ehrenamtliche Pflegepersonen

Pflegekurse stärken das soziale Engagement und vermitteln wertvolles Wissen für den Pflegealltag.

Sie helfen, Pflege und Betreuung leichter und sicherer zu gestalten – und tragen dazu bei, körperliche und seelische Belastungen zu reduzieren oder ihnen vorzubeugen.
In meinen Kursen lernen Sie praxisnahe Fertigkeiten für eine eigenständige und sichere Pflege – individuell abgestimmt auf Ihre persönliche Situation.

Mögliche Themen
  • Körperpflege
  • Mundpflege
  • Umgang mit Blasen- und Darminkontinenz
  • Essen und Trinken
  • Umgang mit Demenzkranken
  • Lagerung und Transfer
Schulungsformate

Ich biete Pflegekurse in folgenden Formaten an:

  • Individuelle Schulungen in der häuslichen Umgebung
  • Überleitungspflege – begleitend zur Entlassung aus einer stationären Einrichtung
Ablauf einer Schulung
  • Problemanalyse – Erfassung der konkreten Pflegesituation
  • Zielsetzung – gemeinsam definieren, was verbessert oder erleichtert werden soll
  • Intervention – Wissensvermittlung, Anleitung, Gesprächstechniken und praktische Übungen
  • Reflexion & Evaluation – Rückblick auf die Schulung, Klärung offener Fragen
  • Abschluss der Beratung – mit konkreten Empfehlungen und ggf. weiterführender Unterstützung
Individuelle häusliche Schulungen

Individuelle Schulungen finden direkt in der häuslichen Umgebung statt – auf Wunsch auch ergänzend telefonisch. Sie orientieren sich an der konkreten Pflegesituation, dem individuellen Schulungsbedarf sowie den vorhandenen Ressourcen der Pflegepersonen und Pflegebedürftigen. Auch die Wohn- und Versorgungsverhältnisse werden dabei einbezogen.

Ziel ist es, pflegende Angehörige, Zugehörige und ehrenamtlich Tätige praxisnah zu unterstützen – mit Wissen, Anleitung und Sicherheit für den Pflegealltag.

Überleitungspflege

Um pflegende Angehörige, Zugehörige und ehrenamtlich tätige Personen auf die physischen und psychischen Herausforderungen nach einer (akut-)stationären Versorgung vorzubereiten, kann im Rahmen der Überleitungspflege eine individuelle Schulung bereits vor der Entlassung der pflegebedürftigen Person beginnen.
Diese Schulung führe ich persönlich als qualifizierte Pflegefachkraft durch – bedarfsorientiert, praxisnah und einfühlsam. Sie kann im häuslichen Umfeld fortgesetzt und abgeschlossen werden.
Ziel ist es, die Pflegequalität zu sichern, Überforderung zu vermeiden und die häusliche Versorgung nachhaltig zu stabilisieren.

Datenschutz & Einwilligung

Für die Durchführung eines Beratungsgesprächs und einer individuellen Schulung ist die Einwilligung der versicherten Person erforderlich. Ist diese nicht einwilligungsfähig, muss die Zustimmung einer hierzu berechtigten Person eingeholt werden – z. B. eines gesetzlichen Betreuers oder Bevollmächtigten.

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Zusammenarbeit mit Pflegekassen

Mit den Pflegekassen der Barmer, DAK, IKK classic und der Techniker Krankenkasse habe ich Rahmenvereinbarungen über die Durchführung von individuellen Schulungen und Pflegekursen gemäß § 45 SGB XI geschlossen.

Das bedeutet: Diese Pflegekassen übernehmen die Kosten für die Schulungen. Dabei muss nicht zwingend die pflegebedürftige Person selbst bei einer dieser Kassen versichert sein – es genügt, wenn mindestens eine an der Schulung teilnehmende Person dort versichert ist.
Auch Versicherte anderer Pflegekassen haben grundsätzlich Anspruch auf Schulungen nach § 45 SGB XI. In diesen Fällen ist jedoch vorab eine individuelle Klärung der Kostenübernahme mit der jeweiligen Pflegekasse erforderlich

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Weitere Leistungen auf Honorarbasis
  • Feststellung des Pflegebedarfs zur Beantragung von Pflegeversicherungsleistungen oder zur Vorbereitung auf Begutachtungen
  • Prüfung von Bescheiden und Gutachten nach SGB XI zur Einschätzung, ob die Einstufung gerechtfertigt ist und welche Handlungsmöglichkeiten bestehen
  • Unterstützung bei Widersprüchen Ich prüfe zunächst die Ablehnung auf ihre fachliche und rechtliche Stichhaltigkeit. Bei begründeter Aussicht auf Erfolg begleite ich Sie durch das Widerspruchsverfahren.
  • Ermittlung von Hilfsmittelbedarf und wohnumfeldverbessernden Maßnahmen zur Förderung von Sicherheit und Selbstständigkeit in der gewohnten Umgebung
  • Erstellung von Pflegegutachten zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit objektiv, nachvollziehbar und individuell auf Ihre Situation abgestimmt

Informationen zu den Kosten erhalten Sie hier. Beachten Sie bitte auch die AGB.

Über mich

Mein beruflicher Weg in der Pflege begann bereits 1998 mit der Ausbildung zur Heilerziehungspflegerin, gefolgt von der Qualifikation zur staatlich examinierten Gesundheits- und Krankenpflegerin. In den darauffolgenden Jahren sammelte ich umfangreiche praktische Erfahrungen als Pflegefachkraft und Praxisanleiterin in der ambulanten Pflege.

Als Einrichtungsleitung eines Wohnhauses der Eingliederungshilfe für erwachsene Menschen mit Behinderung konnte ich mein Verständnis für pflegerische, organisatorische und rechtliche Zusammenhänge weiter vertiefen.

Heute bin ich als unabhängige Pflegeberaterin und Sachverständige für Pflege tätig und unterstütze Sie mit fundiertem Fachwissen, praxisnaher Erfahrung und einem ganzheitlichen Blick auf pflegerische Bedarfe und Versorgungsstrukturen.

  • Seit 2025 – Freiberufliche Pflegeberaterin & Sachverständige für Pflege
  • 2023–2025 – Einrichtungsleitung, Wohnhaus für Menschen mit Behinderung
  • 2020–2023 – Stellv. Pflegedienstleitung, ambulante Pflege
  • 2018–2020 – Pflegefachkraft & Praxisanleiterin, ambulante Pflege
  • 2016–2017 – Nachtwache, Wohnhaus für Kinder mit Behinderung
  • 2013–2016 – Gruppenleitung & Praxisanleitung, Werkstatt für Menschen mit Behinderung
  • 2011–2013 – Pflegefachkraft, ambulante Pflege
  • 2008–2011
    Ausbildung zur staatlich examinierten Gesundheits- und Krankenpflegerin
  • 2005–2007
    Abschluss der Ausbildung zur Heilerziehungspflegerin
  • 1998–1999
    Einstieg in die Ausbildung zur Heilerziehungspflegerin mit ersten praktischen Erfahrungen in der Eingliederungshilfe
    Anschließend Familienphase und Erziehungszeit
  • 2025 Weiterbildung zur anerkannten Sachverständigen für Pflege
  • 2023 Weiterbildung zur Einrichtungsleitung
  • 2020-2022 Weiterbildung zur Pflegedienstleitung
  • 2014-2015 Weiterbildung zur Praxisanleiterin

Zertifiziert als Sachverständige gemäß DIN EN ISO/IEC 17024 durch die EUcert CYF Zertifizierungsstelle – Nachweis fachlicher Kompetenz und Qualität nach international anerkanntem Standard.

Mitgliedschaften

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Ablauf der Pflegeberatung

Das Beratungsgespräch dient dazu, die Qualität der häuslichen Pflege zu sichern und pflegende Angehörige gezielt zu unterstützen. Gemeinsam erfassen wir die aktuelle Pflegesituation – einschließlich des gesundheitlichen Zustands der pflegebedürftigen Person sowie der physischen und psychischen Belastung der Pflegeperson.

Die Pflegequalität wird anhand praktischer Kriterien eingeschätzt, z. B.:

  • Hygiene und Körperpflege
  • Mobilität und Lagerung
  • Einsatz und Umgang mit Pflegehilfsmitteln

Im Anschluss erhalten Sie individuelle Empfehlungen – etwa zu:

  • geeigneten Pflegehilfsmitteln
  • Entlastungsangeboten (z. B. Tagespflege, Verhinderungspflege)
  • Schulungen oder Pflegekursen für Angehörige

Das Gespräch wird sorgfältig dokumentiert. Für gesetzlich Versicherte leite ich die Bescheinigung direkt an die Pflegekasse weiter. Privatversicherte erhalten die Rechnung sowie das ausgefüllte Formular von meinem Abrechnungsunternehmen, der AS Abrechnungsstelle für Heil-, Hilfs- und Pflegeberufe AG, Am Wall 96–98, 28195 Bremen, per Post oder E-Mail zugesandt.

Damit ich Ihre Pflegesituation individuell und umfassend einschätzen kann, sind folgende Unterlagen – sofern vorhanden – hilfreich:

  • Pflegegrad-Bescheid
    Zur Bestätigung des Pflegegrades und der Leistungsart (z. B. Pflegegeld)
  • Versicherungsnummer / Pflegekassennummer
    Für die korrekte Dokumentation und Weiterleitung an die Pflegekasse
  • Personalausweis oder ein anderes Ausweisdokument
    Zur Identifikation, falls erforderlich
  • Pflegeprotokolle oder Tagespläne (falls vorhanden)
    Zur Veranschaulichung des Pflegeaufwands und der täglichen Pflegeroutinen
  • Liste der eingesetzten Pflegehilfsmittel und Medikamente
    Um die aktuelle Versorgungssituation besser einschätzen zu können
  • Fragen oder Anliegen zur Pflege
    Zum Beispiel zu körperlichen Einschränkungen, Entlastungsangeboten, Hilfsmitteln oder Wohnraumanpassung
  • Vollmacht oder Betreuerausweis (falls jemand stellvertretend spricht)
    Wenn die pflegebedürftige Person beim Gespräch vertreten wird – etwa, weil sie kognitiv oder gesundheitlich nicht in der Lage ist, inhaltlich teilzunehmen, auch wenn sie körperlich anwesend ist

Kundenstimmen
& -Erfahrungen

„Frau Becher hat uns in einer für unsere Familie sehr belastenden Situation mit großem Fachwissen, Empathie und absoluter Zuverlässigkeit unterstützt. Ihr Gutachten war klar strukturiert, nachvollziehbar und hat wesentlich dazu beigetragen, dass der Pflegegrad meiner Mutter korrekt anerkannt wurde. Besonders beeindruckt hat uns ihre ruhige, kompetente Art und ihr Engagement, auch komplexe Sachverhalte verständlich zu erklären. Wir fühlten uns von Anfang an in besten Händen – uneingeschränkt empfehlenswert!“

— Familie S., Olpe

„Besonders beeindruckt hat uns ihr ruhiges, kompetentes Auftreten und die Art, komplexe Sachverhalte verständlich zu erklären…“

— Frau L., Düsseldorf

„Wir fühlten uns von Anfang an in besten Händen – uneingeschränkt empfehlenswert!“

— Frau L., Düsseldorf

Ziele und Leistungen der Pflegeversicherung

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Was sind die Ziele der Pflegeleistungen?
  • Unterstützung und Stärkung der häuslichen bzw. ambulanten Pflege
  • Entlastung pflegender Angehöriger und Familien
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Leistungen der Pflegeversicherung – was steht mir zu?

Je nach Pflegegrad und individueller Versorgungssituation können verschiedene Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch genommen werden.

Überblick der Leistungen (Stand 2025):

  • Pflegesachleistungen
    Pflegesachleistungen werden in der Regel durch einen ambulanten Pflegedienst erbracht. Alternativ können auch andere zugelassene Pflegekräfte oder Organisationen diese Leistungen übernehmen.
    Bis zu 40% des monatlichen Betrags können für anerkannte Entlastungsleistungen genutzt werden z.B. für Unterstützung im Haushalt oder Alltagsbegleitung.
    Monatliche Beträge nach Pflegegrad (Stand 2025):

    • ▸ Pflegegrad 2: 796 € / Monat
    • ▸ Pflegegrad 3: 1.497 € / Monat
    • ▸ Pflegegrad 4: 1.859 € / Monat
    • ▸ Pflegegrad 5: 2.299 € / Monat
  • Pflegegeld für selbst organisierte Pflege durch Angehörige oder ehrenamtlich tätige Personen
    • ▸ Pflegegrad 2: 347 € / Monat
    • ▸ Pflegegrad 3: 599 € / Monat
    • ▸ Pflegegrad 4: 800 € / Monat
    • ▸ Pflegegrad 5: 990 € / Monat
  • Kombinationsleistungen – anteilige Kombination aus Pflegegeld und Sachleistungen
    • Wenn die Pflegesachleistung nicht vollständig ausgeschöpft wird, besteht Anspruch auf anteiliges Pflegegeld. Die Höhe richtet sich nach dem Verhältnis der tatsächlich genutzten Sachleistungen.
      Beispiel:
      Werden 60% der Pflegesachleistungen in Anspruch genommen, können noch 40% des Pflegegeldes ausgezahlt werden
  • Tages- und Nachtpflege (ergänzende Betreuung außerhalb der eigenen Wohnung)
    • ▸ Pflegegrad 2: 721 € / Monat
    • ▸ Pflegegrad 3: 1.357 € / Monat
    • ▸ Pflegegrad 4: 1.685 € / Monat
    • ▸ Pflegegrad 5: 2.085 € / Monat
    • EntlastungsbetragPflegegrad 1–5: 131 € / Monat für zusätzliche Unterstützungsangebote (z.B. Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung)

Entlastungsbudget ab Juli 2025

Die bisherigen Leistungen der Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege wurden zusammengeführt. Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 erhalten:

3.539 € jährlich für flexible Entlastung
• Einsetzbar für Kurzzeitpflege, Verhinderungspflege oder eine Kombination
• Bis zu 8 Wochen pro Jahr nutzbar
Keine Vorpflegezeit mehr erforderlich
• Pflegegeld wird während der Verhinderungspflege zur Hälfte weitergezahlt

Das Entlastungsbudget gilt unabhängig davon, ob die Pflege zu Hause, in teilstationären Einrichtungen oder in alternativen Wohnformen erfolgt – entscheidend sind der Pflegegrad und die individuelle Versorgungssituation. Bei vollstationärer Pflege ist das Budget nicht nutzbar.

Zusätzliche Leistungen im Rahmen der Pflegeversicherung

Pflegehilfsmittel
Monatlicher Zuschuss von 42 €für Verbrauchsartikel wie Inkontinenzmaterial, Handschuhe oder Desinfektionsmittel.

Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
Einmaliger Zuschuss von bis zu 4.180 € für Maßnahmen wie Haltegriffe, Rampen oder eine bodengleiche Dusche.

Digitale Pflegeanwendungen (ab 2025)
Bis zu 53 € / Monat für Apps und digitale Hilfsmittel zur Unterstützung der Pflege.

Soziale Absicherung der Pflegeperson
Pflegende Angehörige und nahestehende Personen, die regelmäßig Pflege leisten, werden durch die Pflegeversicherung sozial abgesichert:

Renten- und Arbeitslosenversicherung

  • Die Pflegeperson pflegt mindestens 10 Stunden pro Woche, verteilt auf mindestens 2 Tage
  • Sie ist nicht mehr als 30 Stunden pro Woche erwerbstätig
  • Sie bezieht noch keine Vollrente

Unfallversicherung

Pflegepersonen – auch Rentnerinnen, Rentner und Berufstätige – sind beitragsfrei unfallversichert, wenn sie:

  • mindestens 10 Stunden pro Woche
  • an mindestens 2 Tagen pro Woche pflegen

Der Versicherungsschutz gilt während der Pflegetätigkeit, auf dem Weg zur Pflegeperson und bei pflegebezogenen Tätigkeiten außerhalb der Wohnung.

Pflegeunterstützungsgeld
Pflegende Angehörige, die berufstätig sind, können bei einer akut auftretenden Pflegesituation eine Lohnersatzleistung beantragen:

  • 90 % des Nettolohns werden als Pflegeunterstützungsgeld gezahlt
  • Für bis zu 10 Arbeitstage pro Kalenderjahr und Pflegebedürftigen
  • Dient der Organisation und Sicherstellung der Pflege in einer akuten Situation
    (z.B. plötzlicher Krankenhausaufenthalt oder Entlassung)
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Kontakt

Meine Leistungen als Pflegeberaterin & Sachverständige für Pflege biete ich Ihnen entweder als Hausbesuch, per Videocall oder per Telefon an.
Wichtig für den ersten Termin:Ein Hausbesuch bei der pflegebedürftigen Person ist Voraussetzung für die Erstberatung.


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